Asset Management

Kernkompetenz unseres Hauses ist das Asset Management für private und institutionelle Kunden. Seit mehr als 20 Jahren sind wir unserem Grundsatz des widerspruchsfreien Investierens treu geblieben. Mit unseren bewährten Multi-Asset Anlagestrategien waren wir für unsere Kunden in guten, aber auch in Krisenzeiten, erfolgreich an den Kapitalmärkten und wurden hierfür mehrfach ausgezeichnet.

Unser Schwerpunkt liegt im Asset Management von liquiden Anlageklassen. Hierzu zählen wir Aktien, Renten, Rohstoffe, Edelmetalle, Derivate sowie alternative Investments.

Wir bieten unseren Kunden individuelle Anlagelösungen in Form von gemanagten Depots, Publikumsfonds, Spezialfonds oder auch über Advisory-Mandate an.

Unsere bewährten Multi-Asset Investmentansätze bilden ebenfalls die Grundlage unserer Strategie-Vermögensverwaltung, die sich an vermögende Privatkunden richtet.

Vom Weltbild zum Depot

Investmentprozess

Vom Weltbild zum Portfolio. Unter diesem Leitmotiv haben wir einen sog. „TOP-Down“ Ansatz konzipiert, dessen oberste Prämisse die Identifikation von Wachstum ist. Unser vierstufiger Prozess führt uns hierbei systematisiert durch alle relevanten Themenfelder der Kapitalmärkte. Unser Ziel ist es dort investiert zu sein, wo sich Wachstum kapitalisieren lässt.

Globale Analyse

Auf der ersten Ebene des Investmentprozesses ist unser Blick auf das große Ganze gerichtet. Hier analysieren wir in den Bereichen Konjunktur, Markt, Liquidität und Notenbankpolitik die wichtigsten Einflussgrößen auf die Kapitalmärkte. Die Wahl und Gewichtung der jeweiligen Anlageklasse sowie die Analyse der jeweiligen Risikoprofile steht bei uns damit am Anfang einer jeden strategischen Investitionsentscheidung.

Strategische Asset Allokation

Den Begriff „strategische“ Asset Allokation verstehen wir anders. Wir legen keine starren Quoten fest, sondern definieren Wachstumsthemen, an denen wir langfristig partizipieren wollen. Aus diesen Wachstumsthemen leiten wir in der strategischen Asset Allokation sog. „Sub-Trends“ ab, aus denen wir konkrete Investment-Cases formulieren. Aber auch bereits auf Ebene der strategischen Asset Allokation definieren wir ESG-Kriterien.

Taktische Asset Allokation

Bei der taktischen Asset Allokation prüfen wir mit welchen Anlagen wir unsere Investment-Cases optimal abbilden können. Hierzu analysieren wir Branchen, Sektoren und Unternehmen und prüfen wie diese unter Berücksichtigung von Markttechnik und Kapitalmarktumfeld einen positiven Beitrag zu unserer Anlagestrategie liefern können.

Portfoliokonstruktion & Implementierung

Die Begriffe Korrelation, Diversifikation und Risikomanagement sind die Basis einer jeden Portfoliokonstruktion. Die stabile Konstruktion und die korrekte Implementierung haben bei uns oberste Priorität und bilden die Grundlage einer jeden Zusammenarbeit mit unserem Haus.

Diversifikation. Korrelation. Risikomanagement.

Investmentstil

Über zwei Jahrzehnte und mehrere Kapitalmarktkrisen hat sich unser Investmentstil bewährt.

Wir agieren stets risikoadjustiert!

Risiko definieren wir als die Möglichkeit der negativen Abweichung von dem erwarteten Ergebnis. Messung, Prognose und Modellierung von Risiken sind daher fester Bestandteil einer jeden Investitionsentscheidung. Hierzu bedienen wir uns moderner und professioneller Risiko-Management-Systeme. Bei der Selektion von Investments stehen attraktive Chance-/ Risikoverhältnisse stets im Vordergrund.

Als aktiver Asset Manager haben wir den Anspruch den maximalen Anlageerfolg für unsere Kunden zu erzielen. Dieses Ziel verfolgen wir jedoch nicht durch das Eingehen riskanter Wetten, sondern über eine aktive Steuerung der Risiken und eine fokussierte Asset Allokation.

Risikoadjustiert investieren heißt für uns:

  • Langfristige Partizipation an Wachstumsthemen
  • Fokussierte Asset Allokation & stabile Portfoliokonstruktion
  • Aktives Risikomanagement

Nachhaltig erfolgreich investieren

ESG Kompetenz

Rhein Asset Management hat sich zum Ziel gemacht wichtige gesellschaftliche und markttechnische Entwicklungen, aber auch Risiken für seine Kunden zu erkennen und angemessen in den Produkten und Portfolien zu berücksichtigen.

Negatives Screening

Wir sind der Auffassung, dass es wichtig ist, Nachhaltigkeitsaspekte der Themenbereiche Umwelt, Soziales und Governance (Unternehmensführung) in unseren Investmentprozess zu integrieren. Wir prüfen deshalb die Unternehmensaktivitäten auf potenziell kontroverse Bereiche, die gegen unsere ethischen und moralischen Wertevorstellungen verstoßen, und schließen in unseren ESG strategiekonformen Produkten die Anlage in Unternehmen, die in bestimmten Geschäftsfeldern und Sektoren tätig sind, von einem Investment aus.

Dies betrifft:

  • Kohleabbau und -verstromung (maximaler Umsatzanteil 5%)
  • Fracking (maximaler Umsatzanteil 5%)
  • Kernkraft (maximaler Umsatzanteil 5%)
  • Rüstungsgüter (maximaler Umsatzanteil 10% bei RAM Publikumsfonds)
  • Tabak (maximaler Umsatzanteil 5%)
  • Erwachsenenunterhaltung (maximaler Umsatzanteil 5%)
  • Glücksspiel (maximaler Umsatzanteil 5%)
  • Kontroverse Waffen (genereller Ausschluss)
  • Termingeschäfte auf Nahrungsmittel (genereller Ausschluss)

Stand 31.12.2023

Wir orientieren uns an folgenden nationalen und internationalen Regelwerken:

  • Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (UNPRI)
  • UN Global Compact
  • Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streubomben
  • Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen
  • BVI-Wohlverhaltensregeln

Positives Screening

Wir untersuchen im zweiten ESG Schritt für alle Unternehmen und Emittenten in unserem RAM Portfolio eine Vielzahl von ESG Kennzahlen. Die Auswahl der Wertpapiere aus dem RAM Universum erfolgt neben der Analyse der Fundamentaldaten, des Produkt- oder Dienstleistungsportfolios und des Geschäftsmodells, nach einer positiven Nachhaltigkeitsauswahl. Dazu werden die ca. 200 Emittenten regelmäßig nach ökologischen, sozialen und Governance Kennzahlen analysiert und klassifiziert. Dies umfasst unter anderem das Umweltmanagement der Emittenten, ihre Sozialstandards,  Unternehmensführung sowie ihr Produktportfolio.

Bei der Portfoliokonstruktion werden bei vergleichbarer positiver Abbildung des von uns ausgesuchten Wachstumstrends / Subtrends und positiven Fundamentaldaten die Unternehmen bevorzugt, die besonders gute ESG Profile in Bezug auf einen oder mehrere dieser Faktoren sowie insgesamt einen Score im vorderen Quantil aufweisen.

Pflichtangaben

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Art. 3 OffenlegungsVO) einschließlich Erklärung nach Art. 5 OffenlegungsVO

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zur Veröffentlichung von Angaben zu unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investmententscheidungsprozessen bzw. Anlageempfehlungen verpflichtet.

  • Nachhaltigkeitsrisiken sind Verlustrisiken für das Kundenportfolio durch Nachhaltigkeitsereignisse, mithin aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, wie z.B. physische Risiken ( Extremwetterereignisse, langfristige Veränderungen klimatischer oder ökologischer Bedingungen, Anstieg des Meeresspiegels) oder Transitionsrisiken (Umstellung auf kohlenstoffarme Wirtschaft, Verteuerung fossiler Energieträger, hohe Investitionskosten, neue Technologien), aber auch Betrugs- und Reputationsrisiken. Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen bzw. Anlageberatungsempfehlungen wird das Institut die Berichterstattung von Emittenten zu den nicht finanziellen Risiken berücksichtigen. Dabei kann sich das Institut auch der Auswertung Dritter über den jeweiligen Emittenten bedienen. Nachhaltigkeitsrisiken werden entsprechend den Anlagezielen des Kunden und der daraus entwickelten Anlagerichtlinien in die Investitionsentscheidung des Instituts bzw. in den Beratungsprozess einbezogen.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).
  • Gegenwärtig liegen keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse für die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der von dem Institut angebotenen Finanzprodukte – hierzu zählen auch verwaltete Portfolien gemäß Art. 2 Nr. 1 VO 2019/208 – vor. Tendenziell ist zu erwarten, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken möglicherweise negativ auf die Rendite von Finanzprodukten auswirken können.
  • Das Institut bewirbt mit seinen Finanzprodukten keine ökologischen oder sozialen Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und strebt mit seinen Anlagestrategien auch keine nachhaltigen Investition an. Ebenso wenig wird mit den Finanzprodukten des Instituts eine direkte Reduzierung der CO2-Emissionen angestrebt.

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

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